Steuer für Diesel-Pkw prüfen

Service: Steuer für Diesel-Pkw prüfen

Die Finanzämter verschicken zurzeit neue Bescheide über die erhöhte Kraftfahrzeugsteuer für Dieselfahrzeuge. Da wundert sich mancher Fahrer eines Diesels mit Partikelfilter, dass auch er von der Erhöhung der Kfz-Steuer betroffen sein soll. Doch aufgepasst: In vielen Fällen, zum Beispiel beim VW Touareg, fehlt im Kfz-Brief nur der Vermerk über die Minderung der Partikelemissionen.

Mit dem Hinweis auf die Schadstoffminderung nach Euro 4 ist es nicht getan. Um den Partikelfilter in die Fahrzeugpapiere einzutragen benötigen die Kfz-Zulassungsstellen eine Bescheinigung des Fahrzeugherstellers aus der hervorgeht, dass das betreffende Fahrzeug mit einem Partikelfilter ausgerüstet ist, außerdem die Typgenehmigung des Filters und die Angabe der Partikel-Minderungsstufe. Damit können die Fahrzeugpapiere geändert werden und das Finanzamt erhält von der Zulassungsstelle einen Hinweis um den Steuerbescheid auf die günstigere Steuerklasse umzustellen.

Bei dieser Gelegenheit tauschen die Zulassungsstellen auch gleich den bisherigen Fahrzeugbrief in die neue Zulassungsbescheinigung um. Dadurch entstehen jedem Fahrzeughalter Kosten in Höhe von insgesamt 21 Euro. Prospektangaben oder Bestätigungen des Auto-Verkäufers reichen für diesen Vorgang nicht aus. Betroffene Fahrer wenden sich besser gleich an den Kundendienst ihres Fahrzeugherstellers. (ar/Be/os)(4x4news/autoreporter)

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